AGENTUR43 AGB

1. Geltungsbereich dieser Geschäftsbedingungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle an AGENTUR43 erteilten Aufträge zur Erstellung von 360° Panoramatouren sowie alle damit verbundenen Leistungen wie Beratung und Bild-/Videobearbeitung.

Die von AGENTUR43 angebotenen Leistungen richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB (natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt) und an Freiberufler. Es werden keine Verträge mit Verbrauchern / Privatpersonen im Sinne des § 13 BGB geschlossen.

Abweichende Bedingungen des Vertragspartners werden von AGENTUR43 nur anerkannt sofern ausdrücklich und schriftlich Ihrer Geltung zugestimmt wurde. Individuell vereinbarte Leistungen gehen den Regelungen dieser AGB vor.

2. Vertragspartner & Vertragsschluss

Vertragspartner für alle Aufträge an AGENTUR43 ist

døzeb photographicdesign
Dingolfinger Str. 5
D-94333 Geiselhöring

Alle Aufträge an AGENTUR43 werden in schriftlicher Form durch unser Auftragsformular erteilt. Mündliche Aufträge oder Absprachen bedürfen eines darauffolgenden schriftlichen Angebotes bzw. Auftrages. Die Auftragserteilung wird mit der Auftragsbestätigung durch AGENTUR43 per E-Mail wirksam.

3. Vergütung & Zahlungsbedingung

Die Höhe der Vergütung liegt den auf dem Auftragsformular genannten Preisen zugrunde. Abweichende Preise, Rabatte oder zusätzliche Leistungen können zwischen den Vertragspartnern vereinbart werden bedürfen aber der Schriftform.

Der Auftraggeber kann während der Ausführung der Fotoarbeiten, bzw. im Rahmen der Postproduction Änderungen wünschen. Diese gehen dann zu dessen Lasten, sofern hier ein Mehraufwand entsteht.

Der Auftraggeber liefert das zur Fertigstellung der Overlays notwendige Material (Fotos, Texte, Video- und Audiodateien) innerhalb einer Frist von 10 Werktagen ab Fertigstellung der Fotoarbeiten. Sollten die Daten innerhalb von 7 Werktagen nicht auf dem zur Verfügung gestellten Upload-Server hochgeladen sein, erfolgt eine Erinnerung per Mail. Nach Ablauf der 10 Werktage wird die 360°-Panoramatour ohne Overlays fertig gestellt und hochgeladen. Es wird der volle vereinbarte Preis in Rechnung gestellt (Ausnahme dieser Regelung bei höherer Gewalt).

Sollte der Auftraggeber die Nichterfüllung des Auftrages zu verantworten haben, ist AGENTUR43 als Auftragnehmer berechtigt einen pauschalen Schadensersatz gemäß Preisliste in Rechnung zu stellen. Der Schadensersatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Auftragnehmer einen höheren oder der Auftraggeber einen geringeren Schaden nachweist. Sollte der Auftragnehmer seine Pflichten verletzt haben kann der Auftraggeber im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen von dem Vertrag zurücktreten.

Der Auftraggeber kann bis zu 48h vor dem vereinbarten Fototermin um eine kostenlose Verschiebung des Termines ansuchen. Dies muss in schriftlicher Form per E-Mail an office@agentur43.com erfolgen.
Sollte der Termin innerhalb von 48h zum vereinbarten Zeitpunkt von Seiten des Auftraggebers abgesagt werden, ist der Auftragnehmer berechtigt eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 50% des Auftragswertes in Rechnung zu stellen. Hierzu zählen auch Gründe wie höhere Gewalt oder Wetteränderungen.
Wird der Termin zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt, ist die Aufwandsentschädigung vom gesamten Auftragsvolumen abzuziehen, so dass keine Mehrkosten entstehen.

4. Pflichten beider Vertragspartner

Der Auftragnehmer verpflichtet sich um die sorgfältige Durchführung des Ihm erteilten Auftrags. Die 360°-Panoramatouren werden in gleichbleibender Qualität und unter Verwendung aktueller Technik erstellt.
Zur Durchführung der Fotoarbeiten können auch Dritte (Video- und Fotografen, Drohnenpiloten) zum Teil oder in Gänze hinzugezogen werden.

Eine spätere Korrektur der Panoramapunkte ist nach Abschluss der Fotoarbeiten nicht mehr möglich. Hierfür ist eine gemeinsame Begehung der Location notwendig. Sofern es keine schriftlichen Anweisungen seitens des Auftraggebers gibt, ist der Fotograf frei in seiner Werksauffassung und Durchführung des Auftrages.

Die Bildbearbeitung in unserem Workflow beinhaltet eine Grundkorrektur sowie notwendige Bildretusche des Nodalpunktes. Weiterführende Retuschierarbeiten sind nicht vorgesehen und werden nur nach Absprache mit dem Fotografen durchgeführt und als zusätzlicher Aufwand gemäß Preisliste in Rechnung gestellt.

Der Auftraggeber garantiert die Location so vorzubereiten, dass der Fotograf unmittelbar mit seiner Arbeit bzw. der gemeinsamen Begehung beginnen kann. Sollte es durch den Auftraggeber zu Verzögerungen von mehr als 30 Minuten kommen ist der Auftragnehmer berechtigt 10% vom Auftragsvolumen pro vollendete 30 Minuten Wartezeit, als Entschädigung in Rechnung zu stellen. Dies gilt insbesondere, wenn anschließende Termine nicht mehr rechtzeitig wahrgenommen werden können und verschoben werden müssen.

Damit die „Overlays“ in Ihrer vollen Funktion erstellt werden können, müssen die „Hotspots“ bei der Begehung festgelegt werden. Der Fotograf erstellt hierzu ein Belegfoto anhand dessen der „Hotspot“ in der 360°-Panoramatour eingebaut werden kann. Der Auftraggeber verpflichtet sich die notwendigen Materialien (Fotomaterial, Texte, Video- und Audiodateien) innerhalb der in der Auftragsbestätigung genannten Frist, auf einem Ihm zur Verfügung gestellten kostenfreien Upload-link hochzuladen.

Erhält AGENTUR43 die Daten nicht fristgerecht gilt Pkt. 3; Abs. 3 unserer AGB.

5. Haftung & Gewährleistung

Für die durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz seitens des Auftragnehmers oder seiner Erfüllungsgehilfen entstandenen Schäden haftet der Auftragnehmer im Rahmen der jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Ausgeschlossen ist jedoch die Haftung für Schäden die durch höhere Gewalt entstanden sind. Dies gilt auch für den Verlust von Bildmaterial, z.B. durch defekte Speichermedien, Blitzeinschlag und geschädigte Festplatten.

Der Auftragnehmer haftet uneingeschränkt bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, aufgrund eines Garantieversprechens, soweit diesbezüglich nichts Anderes geregelt ist oder aufgrund zwingender Haftung wie etwa nach dem Produkthaftungsgesetz.

Verletzt der Auftragnehmer oder ein Erfüllungsgehilfe fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, sofern nicht gemäß vorstehendem Satz unbeschränkt gehaftet wird. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die der Vertrag dem Anbieter nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

Im Übrigen ist eine Haftung des Anbieters ausgeschlossen. Dies gilt auch für den Verlust von Bildmaterial, z.B. durch defekte Speichermedien, Blitzeinschlag und geschädigte Festplatten.

Der Auftragnehmer trägt die gesetzliche Gewährleistung für die vollumfängliche Funktionalität der durch den Auftrag entstandenen Produkte und Ihrer Features im Rahmen der im Auftrag beschriebenen Leistungen und dieser AGB. Hiervon ausdrücklich ausgenommen sind die Dienstleistungen und Produkte Dritter wie Tourmaker, GoThru, GoThruNavigator sowie sämtliche Produkte von Google insbesondere Google Maps und Google Streetview.

Im Falle eines Mangels ist dies dem Auftraggeber unverzüglich nach bekannt werden mitzuteilen. Sollte dieser Mangel nicht in einer angemessenen Frist zu beseitigen sein ist der Auftraggeber berechtigt eine Minderung zu verlangen. Sollte es zu einer Pflichtverletzung seitens des Auftragnehmers kommen, hat der Auftraggeber innerhalb einer angemessenen Frist zu erklären, ob er auf eine Erfüllung des Vertrages besteht oder von diesem zurücktreten möchte.

Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von der Haftung für sämtliche durch Ihn bereitgestellte Materialien und Medien frei. Dies gilt auch für die gegebenenfalls notwendige Zustimmung für die Ablichtung von Personen und Gegenständen wie z.B. Kunstwerke, Muster, Marken, oder ähnliches.

Der Auftragnehmer haftet insbesondere nicht für entgangene Gewinne, Folgeschäden oder Drittkosten wie z.B. Reise oder Aufenthaltskosten, Personalkosten, oder ähnliches.

6. Datenschutz

Die Vertragspartner werden die jeweils anwendbaren, insb. die in Deutschland gültigen, datenschutzrechtlichen Bestimmungen beachten und ihre im Zusammenhang mit dem Vertrag und dessen Durchführung eingesetzten Beschäftigten auf das Datengeheimnis verpflichten, soweit diese nicht bereits allgemein entsprechend verpflichtet sind.

7. Schlussbestimmungen

Die zwischen dem Anbieter und den Kunden geschlossenen Verträge unterliegen dem materiellen Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliches Sondervermögen gilt als Gerichtsstand der Firmensitz von døzeb photographicdesign.

Das erstellte Fotomaterial und die fertig gestellten 360°-Panoramatouren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von AGENTUR43.

Erfüllungsort ist 94333 Geiselhöring.